Was 2014 Netto vom Brutto übrig bleibt durch Steueränderungen

Auch 2014 gibt es wieder einige Änderungen, die den Bürger entweder entlasten oder aber belasten werden.

Für das Jahr 2014 gibt es nur wenige steuerliche Änderungen, die wir hier aufführen wollen. Das neue Reisekostenrecht wird Auswirkungen auf Auswärtstätigkeiten, Fahrten zur Arbeit, Aus- und Fortbildung sowie Leiharbeitnehmer haben. Hier dürfte bei betroffenen Arbeitnehmern eine spürbare Verbesserung eintreten.

Mehr Netto vom Brutto für die Familie

Durch die zweite Stufe der Erhöhung des Grundfreibetrags von 8130 Euro auf 8354 Euro wird für den Steuerzahler eine leichte Entlastung eintreten. Allerdings erhält der Steuerzahler lediglich eine maximale Entlastung von 43 Euro pro Jahr.

Bei den Vergütungssätzen für neue Photovoltaikanlagen gelten neue Werte. Dabei werden die Vergütungssätze für neu installierte Photovoltaikanlagen jeden Monat grundsätzlich um einen bestimmten Prozentsatz sinken. Die Werte werden nach dem Datum der Inbetriebnahme sowie der Größe der Anlage bestimmt. Wie bisher sind die so ermittelten Vergütungssätze dann für 20 Jahre garantiert. Konkret werden im Januar 2014 die Einspeisevergütungen um 1,4 Prozent gekürzt. Neue Werte werden dann stets im Quartalsrhythmus festgelegt. Die Einspeisevergütungssätze für Februar, März und April 2014 werden erst Ende Januar festgelegt und veröffentlicht.

Einige Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer

Wieder einmal bedienen sich einige Bundesländer bei der Grunderwerbsteuer, die bei jedem Erwerb von Bauland, Grundstück, Eigentumsohnung oder Haus fällig wird und auf den Kaufpreis erhoben wird. Leider wurde der bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 Prozent ab dem 1. September 2006 abgeschafft. Nach diesem Datum durften die Bundesländer die Grunderwerbsteuer für Immobilien selbst festlegen und machten aus Finanznot davon auch regelmäßig und kräftig Gebrauch. Leider wurden die Steuersätze bislang nur erhöht. Nur zwei Ausnahme gab es mit Bayern und Sachsen, welche sich nicht an dieser Steuerspirale beteiligt haben. Hier beträgt der Steuersatz bei der Grunderwerssteuer nach wie vor bei 3,5 Prozent. Alle anderen Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer inzwischen mehrfach kräftig erhöht. Auch im Jahr 2014 werden in einigen Bundesländern die Grunderwerbssteuer wieder erhöht. Zum 1. Januar 2014 steigt der Steuersatz der Grunderwerbssteuer in Berlin von fünf auf sechs Prozent, in Bremen und Niedersachsen von 4,5 auf fünf Prozent. Die Krone schießt dabei Schleswig-Holstein ab, wo der Steuersatz sogar von fünf auf 6,5 Prozent erhöht wird. Keine Grunderwerbsteuer wird erhoben wenn die Immobilie vererbt oder verschenkt. Das gilt ebenso beim Erwerb der Immobilien vom Ehegatten, Lebenspartner und in gerader Linie Verwandten, also Kindern, Enkeln oder Eltern.