Der Brutto-Netto-Rechner 2020 und frühere Jahre
Mit unserem Brutto-Netto Gehaltsrechner kann jeder kostenlos ausrechnen, wieviel Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden müssen und was an Nettolohn vom Bruttogehalt übrig bleibt.
Hinweise zum Lohnrechner und zur Nettolohn Berechnung:
Übersicht über die wichtigsten Auswahlwerte beim Brutto Netto Rechner
- Welche Steuerklasse und welchen Steuerfreibetrag soll man beim Gehaltsrechner auswählen?
- Welche Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung nimmt der Lohnrechner an?
- Welche Beiträge zur Rentenversicherung nimmt der Gehaltsrechner an?
- Infos über den Brutto Netto Gehaltsrechner
Bruttolohn: Hier bitte den monatlichen Bruttolohn beim Brutto Netto Gehaltsrechner eintragen.
Ihr Alter: Hier im Lohnrechner bitte das aktuelle Alter eintragen. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es für kinderlose Versicherte, die älter als 23. Jahre sind, einen Beitragszuschlag von aktuell 0,25 Prozent, den der Arbeitnehmer allein tragen muss.
Kinder: Hier bitte im Brutto Netto Gehaltsrechner eintragen ob man Kinder hat. Wenn man Kinder hat, erscheint das Feld Kinderfreibetrag. Hier trägt man im Gehaltsrechner dann den Kinderfreibetrag ein, den man vom Finanzamt eingerichtet bekommen hat.
Grundsätzlich steht ein Kinderfreibetrag beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Kinderfreibeträge können aber auch auf einen Elternteil übertragen werden. Kinderfreibeträge können in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe das Steueraufkommen senken.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach der Einkommenshöhe kann er das zu versteuernde Einkommen senken. Dabei ist von Bedeutung, ob das ausgezahlte Kindergeld höher ist als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag vom Gehaltsrechner aber angerechnet.
Beim Lohnrechner die Steuerklasse auswählen
Hier muss man beim Gehaltsrechner die eigene Steuerklasse auswählen. Die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach der Steuerklasse. Deshalb ist die richtige Auswahl der Steuerklasse auch wichtig, damit der Gehaltsrechner den richtigen Nettolohn berechnen kann. Auch mögliche Steuerfreibeträge sollte man richtig im Lohnrechner eintragen.
Die Auswahl der Steuerklasse beim Nettorechner
Dabei gibt es derzeit sechs Lohnsteuerklassen, die wie folgt definiert sind:
- Steuerklasse I: ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, sofern sie nicht in die Steuerklasse II oder III fallen
- Steuerklasse II: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem im Übrigen allein stehenden Arbeitnehmer zu, in dessen Haushalt mindestens ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, das auf der Lohnsteuerkarte dieses Arbeitnehmers unter der Kinderfreibetragszahl zu berücksichtigen ist, oder für das er Kindergeld erhält.
- Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, diese aber nur für das auf das Todesjahr des Ehegatten folgende Kalenderjahr
- Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen
- Steuerklasse V: einer der Ehegatten (an die Stelle der Steuerklasse IV), wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten, mit ihren zweiten und weiteren Lohnsteuerkarten
Den richtigen Steuerfreibetrag im Lohnsteuerrechner eintragen
Steuerfreibetrag im Jahr: Hier kann man im Brutto Netto Gehaltsrechner einen Steuerfreibetrag eintragen, wenn man diesen vom Finanzamt genehmigt bekommen hat.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer berechnet wird. Der jährliche Grundfreibetrag ist wie folgt festgelegt:
- im Jahr 2017 für Alleinstehende: 8.820,- Euro
- im Jahr 2017 für zusammenveranlagte Ehepaare: 17.640,- Euro
- im Jahr 2016 für Alleinstehende: 8.652,- Euro
- im Jahr 2015 für zusammenveranlagte Ehepaare: 17.304,- Euro
- im Jahr 2015 für Alleinstehende: 8.472,- Euro
- im Jahr 2015 für für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.944,- Euro
- im Jahr 2014 für Alleinstehende: 8.354,-Euro
- im Jahr 2014 für für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.708,- Euro
- im Jahr 2013 für Alleinstehende: 8130,- Euro
- im Jahr 2013 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.260,- Euro
- im Jahr 2012 für Alleinstehende: 8.004,- Euro
- im Jahr 2012 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.008,- Euro
Wer Kinder hat, kann 2017 einen Kinderfreibetrag von 2.358,- Euro pro Elternteil, also 4.716,- insgesamt eintragen lassen. Zusätzlich kann man einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320,- Euro pro Elternteil nutzen, insgesamt also 2.640,- Euro. Diese Kinderfreibeträge kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Steuerlastminderung durch die Freibeträge größer ausfällt, als das Kindergeld.
Wer sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, der erhält Monat für Monat mehr Netto vom Brutto ausgezahlt. Den Freibetrag kann man bis zum 30.11. jedes Jahres beim zuständigen Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Tipp: Wer mit dem Auto jeden Tag eine längere Strecke zur Arbeit hat, der kann sich die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle als Freibetrag eintragen lassen. So muss man nicht auf die Nachzahlung vom Finanzamt warten, die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung jedes Jahr erfolgt.
Kirchensteuerpflichtig: Wer noch in der Kirche ist, also keinen Austritt beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt (je nach Bundesland) beantragt hat, der wählt hier im Gehaltsrechner ja aus.
Welche Beiträge der Gehaltsrechner annimmt
Die Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung sind nicht in jedem Bundesland gleich. Deshalb sollte man beim Gehaltsrechner auch das Bundesland auswählen, in dem man wohnt. Allerdings gibt es hier nur wenige Ausnahmen bei den Beiträgen, weshalb fast 90% der Bundesbürger den gleichen Beitrag zahlen.
Bundesland: Bitte hier das Bundesland im Gehaltsrechner angeben, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Allgemein wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Aber im Bundesland Sachsen hat der Arbeitnehmer 1,525 Prozent und der Arbeitgeber 0,525 Prozent Beitrag in 2013 zu zahlen. Die allgemeinen Beitragssätze zur Pflegeversicherung:
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2017: 2,55 Prozent
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2016: 2,35 Prozent
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2015: 2,35 Prozent
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2014: 2,05 Prozent
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2013: 2,05 Prozent
- Beitrag zur Pflegeversicherung 2012: 1,95 Prozent
Welche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung beim Brutto Nettorechner genommen werden:
Ab 2015 beträgt der Krankenversicherungsbeitragssatz 14,6% und wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt. Zusätzlich kann jede Krankenkasse einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag vom Einkommen erheben, den das versicherte Krankenkassenmitglied stets alleine zu tragen hat. Der Durschschnitt aller Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für 2016 beträgt 1,1%. Im Jahr 2017 bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1%, obwohl einige Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht haben.
Beitragsssätze von 2010 bis 2017 | Höhe Beitragssatz | Zusatzbeitrag Arbeitnehmer |
Krankenversicherungssatz 2017: | 14,6 % | + 1,1% durchschnittlich |
Krankenversicherungssatz 2016: | 14,6% | + 1,1% durchschnittlich |
Krankenversicherungssatz 2015: | 14,6$ | +0,9% durchschnittlich |
Krankenversicherungssatz 2014: | 14,6 % | + 0,9 % |
Krankenversicherungssatz 2013: | 14,6 % | + 0,9 % |
Krankenversicherungssatz 2012: | 14,6 % | + 0,9 % |
Krankenversicherungssatz 2011: | 14,6 % | + 0,9 % |
Krankenversicherungssatz 2010: | 14,9 % |
Bei den angegebenen Krankenversicherungsbeitragssätzen werden vom Lohnrechner sowohl der Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil berechnet. Ausserdem wird ab 2015 ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1,1 % durchschnittlich vom Arbeitnehmer berechnet. Die Abgaben zur Krankenversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, denn dies ist die Einkommenshöhe bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung für die Jahre 2010 bis 2017:
Bemessungsgrenze von 2010 bis 2017 | Bemessungsgrenze im Jahr | Bemessungsgrenze im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2017: | 52.200 Euro | 4.350,00 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2016: | 50.850 Euro | 4.237,50 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2015: | 49.500 Euro | 4.125,00 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2014: | 48.600 Euro | 4.050,00 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2013: | 47.250 Euro | 3.937,50 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2012: | 45.900 Euro | 3.825,00 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2011: | 44.550 Euro | 3.712,50 Euro / Monat |
Beitragsbemessungsgrenze 2010: | 45.000 Euro | 3.750,00 Euro / Monat |
Wer in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, der wählt im Brutto Netto Gehaltsrechner beim Feld Krankenversicherung: privat aus und gibt dann den PKV Beitrag im Monat ein. Manchmal zahlt ein Arbeitgeber auch einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Wenn das der Fall ist, dann diesen Betrag in das Feld eintragen.
Wichtig zu wissen ist, dass jeder gesetzlich Versicherte in eine private Krankenversicherung wechseln kann, wenn er über der Versicherungspflichtgrenze verdient.
Versicherungspflichtgrenze 2010 bis 2017 | Pflichtgrenze im Jahr | Pflichtgrenze im Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2017: | 57.600 Euro | 4.800,00 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2016: | 56.250 Euro | 4.687,50 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2015: | 54.900 Euro | 4.575,00 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2014: | 53.550 Euro | 4.462,50 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2013: | 52.200 Euro | 4.350,00 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2012: | 50.850 Euro | 4.237,50 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2011: | 49.500 Euro | 4.125,00 Euro / Monat |
Versicherungspflichtgrenze 2010: | 49.950 Euro | 4.162,50 Euro / Monat |
Die Rentenversicherungsbeiträge beim Gehaltsrechner
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen 18,9% vom Bruttogehalt im Jahr 2016 und 2017. Die Beiträge werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die jedes Jahr der Lohnentwicklung angepasst wird. Der Gehaltsrechner berücksichtigt den aktuellen Beitragssatz und gegebenenfalls die aktuelle Höhe der Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung.
Gesetzliche Rentenversicherung: Hier muss beim Bruttolohnrechner zwischen West (Alte Bundesländer) und Ost (Neue Bundesländer) unterschieden werden. Diese Angabe ist für besser verdienende wichtig, denn die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung ist die Obergrenze, bis zu der die Beiträge bezahlt werden müssen. Auf den darüber liegenden Gehaltsanteil muss kein Rentenbeitrag abgeführt werden.
Die Entwicklung der Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung
Bemessungsgrenze Rentenversicherung | West im Monat | Ost im Monat | West im Jahr | Ost im Jahr |
2017 | 6.350 Euro | 5.700 Euro | 76.200 Euro | 68.400 Euro |
2016 | 6.200 Euro | 5.400 Euro | 74.400 Euro | 64.800 Euro |
2015 | 6.050 Euro | 5.200 Euro | 72.600 Euro | 62.400 Euro |
2014 | 5.950 Euro | 5.000 Euro | 71.400 Euro | 60.000 Euro |
2013 | 5.800 Euro | 4.900 Euro | 69.600 Euro | 58.800 Euro |
2012 | 5.600 Euro | 4.800 Euro | 67.200 Euro | 57.600 Euro |
2011 | 5.500 Euro | 4.800 Euro | 66.000 Euro | 57.600 Euro |
2010 | 5.500 Euro | 4.650 Euro | 66.000 Euro | 55.800 Euro |
Über diesen Nettogehalt und Nettolohn Rechner:
Unser Nettorechner bzw. Lohnrechner berechnet den individuellen Nettolohn auf Basis der für 2016 und 2017 geltenden Regelungen. Dabei bedient sich der Nettolohnrechner und Abgabenrechner für 2016 und 2017 der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungen bei der Abgabenlast. Unser kostenloser Onlinerechner zur Berechnung der Einkommenssteuer oder Lohnsteuer lässt sich einfach bedienen und berücksichtigt auch die verschiedenen Ausnahmeregelungen der Bundesländer. Damit wird die Lohnberechnung und Gehaltsberechnung ganz leicht und kann kostenlos mit dem online Rechner durchgeführt werden.
Damit ist unser online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer zur Berechnung von Nettogehalt oder Nettolohn für jeden Nutzer ein einfaches Werkzeug, um die persönliche Abgabenlast zu ermitteln.
Berechnen Sie die Lohnsteuer und den Brutto-Netto Lohn 2017 und 2016 oder auch das Brutto Netto Gehalt 2017 oder 2016 ganz einfach auf brutto-netto-gehaltsrechner.net.
Wer es mit der Lohnsteuer ganz genau wissen möchte, der kann auch den offiziellen Lohnrechner und Brutto Netto Gehaltsrechner der Bundesfinanzministeriums nutzen.